Laborordnung des FabLabs@FHDO, Stand 2022
Die vorliegende Ordnung bezieht sich auf das FabLab@FHDO, dt. “Fabrikationslabor”, im folgenden “Labor” der Fachhochschule Dortmund. Das Labor ist eine offene, neuartige Werkstatt zum Zwecke der Forschung und Lehre zu verteilten, digitalen Fabrikationsinfrastrukturen.
Sicherheitsvorschriften:
1. Jeder ist angehalten, sich über den Standort von Feuerlöschgeräten, Verbandskästen, Notausschalter und weiterer Sicherheitseinrichtungen zu informieren. Informieren sie sich auch über den Verlauf der Fluchtwege und die anwesenden Ersthelfer.
2. Der/die verantwortliche Mitarbeiter/In im Labor hat Weisungsbefugnis. Alle der Sicherheit dienenden Anweisungen bzw. Maßnahmen müssen befolgt bzw. unterstützt werden. Sicherheitswidrige Anweisungen dürfen nicht befolgt werden.
3. Das Arbeiten in den Laborräumen ist nur nach Unterweisung über die Risiken und Verhaltensregeln in den entsprechenden Bereichen gestattet. Die Unterweisung erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter an der jeweiligen Station.
4. Vor Beginn jedweder Tätigkeiten innerhalb der Laborräume muss schriftlich bestätigt werden, dass eine entsprechende Unterweisung stattgefunden hat.
5. Unfälle und Störungen sind sofort dem verantwortlichen Labormitarbeiter zu melden.
6. Informieren Sie vor dem Betreten den verantwortlichen Labormitarbeiter, wenn Sie körperlich oder geistig nicht in der Lage sind, Tätigkeiten innerhalb der Labore auszuführen.
Allgemeine Regeln für die Arbeit im FabLab@FHDO:
1. Arbeiten an den Stationen dürfen nur in Begleitung eines verantwortlichen Mitarbeiters/-in durchgeführt werden.
2. Persönliche Schutzausrüstung entsprechend der auszuführenden Tätigkeit gemäß der Unterweisung des Stationsmitarbeiters ist zu verwenden.
3. Vor jeder Nahrungsaufnahme (Nur im vorderen Bereich erlaubt) bitte Hände gründlich waschen.
4. Die Räume und deren Einrichtungen sind stets in Ordnung zu halten; insbesondere sind nach Ende der Arbeiten der jeweilige Arbeitsplatz aufzuräumen und die Hände gründlich zu reinigen. Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.
5. Vorhandene Warn- und Hinweisschilder sind generell zu beachten.
6. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden wie auch die Zweckentfremdung und Manipulation ist der Benutzer voll ersatzpflichtig. Die Hochschule haftet nicht für persönliche und materielle Schäden, die nachweislich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Ersatzansprüche gegen die Hochschule bzw. das Institut sind ausgeschlossen.
7. Das Installieren oder Deinstallieren von Software auf den Labor- und Arbeitsplatzrechnern ist untersagt, sofern der Betreuer dies nicht ausdrücklich anordnet.
Regeln für die Arbeit an elektrischen und elektronischen Systemen:
1. Jede Person hat sich vor dem Einschalten einer elektrischen Anordnung mit deren Aufbau, Arbeitsweise und Bedienung der benutzten Geräte vertraut zu machen sowie sich vom einwandfreien Zustand des Gerätes/Anlage zu überzeugen. Es ist seine besondere Pflicht, sich über die Möglichkeit des schnellen Abschaltens der gesamten Anordnung genau zu informieren. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem verantwortlichen Labormitarbeiter zu halten.
2. Manipulation sowie das Verändern von Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen ist unzulässig.
3. Grundsätzlich dürfen keine nassen elektrischen Geräte benutzt und keine nassen elektrischen Anlagen bedient werden, auch nicht, wenn nur Ihre Hände oder Füße nass sind.
4. Bei Störungen sofort Spannung abschalten/Netzstecker ziehen und die verantwortliche Person im Labor informieren. Ein vorhandener Not-Aus-Schalter ist zu betätigen.
5. Reparaturen an elektrischen Geräten und Anlagen dürfen nur durch speziell geschultes Personal durchgeführt werden.